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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
– Stand: Juni 2011 -

I. Allgemeine Bestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschließlich diese GL. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers ...
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Softwareklausel zur Überlassung von Standard-Software als Teil von Lieferungen

Ergänzung und Änderung der „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ (GL)*

1. Anwendungsbereich der Softwareklausel
(a) Diese Softwareklausel findet ausschließlich Anwendung auf die – zeitlich befristete wie unbefristete – Überlassung von Standard-Software, die als Teil einer oder im Zusammenhang mit einer Lieferung
der zugehörigen Hardware zur Nutzung überlassen wird (im Folgenden „Software“ genannt), sowie auf die gesamte Lieferung, soweit eine Pflichtverletzung oder ...
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Ergänzungsklausel: Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Es wird folgender einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart:

1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ... weiter lesen